Durch die beschlossene Reform der Pflegeversicherung ändern sich die Leistungsansprüche der Versicherten in der häuslichen Pflege.
Pflegereform ab 01.01.2013 - Auszug
Die am 29. Juni 2012 beschlossene Reform bringt in Teilbereichen einige Verbesserungen für die Versicherten. Die Bundesregierung ist bei der Pflegereform nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ vorgegangen.
Eine gute Nachricht: zukünftig kann mit unseren Pflegediensten in Gehrde, Haldem, Osnabrück und Wildeshausen vereinbart werden, ob die Zeit für einen Spaziergang oder zur Körperpflege genutzt werden soll. Neben der hauswirtschaftlichen Versorgung und Grundpflege können wir zukünftig dann auch die Leistung „Betreuung“ anbieten. Hierzu sind auf Landesebene allerdings noch Regelungen zu treffen.
Leistungen:
Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz in der sogenannten Pflegestufe 0 erhalten Leistungen in Höhe von 50% der Pflegestufe I pro Monat für Pflegesachleistungen. Der bisherige Anspruch auf die sog. Betreuungsleistungen (100,- oder 200,- Euro pro Monat) bleibt bestehen.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege: bei Inanspruchnahme soll das hälftige Pflegegeld weitergezahlt werden.
Wahlmöglichkeit: zukünftig kann zwischen den bisherigen Komplexleistungen und Zeitkontingenten gewählt werden. Hierzu müssen auf Landesebene ebenfalls noch Regelungen getroffen werden.
Von den Leistungen profitieren laut BMG etwa 500000 Pflegebedürftige.
Zur Finanzierung wird der Beitragssatz um 0,1% angehoben.
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