Ist das neue System tatsächlich näher an der Lebensrealität der Versicherten? Zumindest ist das so beim Ministerium zu lesen. Vielleicht bringt ein Blick auf die Kriterien von Modul 1 "Mobilität" Klarheit. Hinweis: der verwendete Text stammt aus der Begutachtungsrichtlinie des MDK (Medzinischer Dienst der Krankenversicherung) und wurde in Teilbereichen um eigene Ausführungen ergänzt.
In Modul 1 "Mobilität" richtet sich die Einschätzung ausschließlich danach, ob die Person in der Lage ist, ohne personelle Unterstützung eine Körperhaltung einzunehmen, zu wechseln und sich fortzugewegen. Zu beurteilen sind hier ausschließlich motorische Aspekte wie Körperkraft, Balance, Bewegungskoordination etc. und nicht die zielgerichtete fortbewegung. Hier werden nicht die Folgen kognitiver Beeinträchtigungen auf Planung, Steuerung und Durchführung motorischer Handlungen abgebildet.
Unterteilt ist das Modul 1 in fünf Punkte. Die Beurteilung der Selbstversorgungsfähigkeit erfolgt jeweils zusätzlich in vier Bereichen.
Soweit ist noch alles klar? Dann schauen wir uns im nächsten Teil die weiteren Punkte aus Modul 1 an. Das wären: das Umsetzen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs und das Treppensteigen. Zusätzlich wird in diesem Modul noch eine "Besondere Bedarfskonstellation" abgefragt. Hierbei geht es um die Gebrauchsfähigkeit beider Arme und beider Beine.
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Zur Verstärkung unseres Teams in Osnabrück suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt Sie als Verstärkung.
Vielen Menschen ist nicht klar, dass ein Schlaganfall und der Herzinfarkt nahezu die gleichen Risikofaktoren aufweisen. In vielen Fällen ist die Folge einer Herzkreislauferkrankung auch die Todesursache.
Herzlichen Glückwunsch ans Team der Tagesfreizeit "Gut Andersleben" in Westerkappeln.
Das Zentrum für Qualität in der Pflege führt mit der Forsa GmbH eine repräsentative Bevölkerungsbefragung zu Gewalt und Aggression in der Pflege durch. Weiter zur Seite der ZQP