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Pflegereform 2024

Herzlich willkommen bei mobicare

Pflegereform 2024 - Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz PUEG

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz bringt zum 01.01.2024 Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige - im Schwerpunkt die Leistungen der häuslichen Pflege. 

Pflegesachleistung 2024

Ab dem 01.01.2024 werden das Pflegegeld und die Pflegesachleistung um 5% angehoben. Weitere Erhöhungen folgen ab 2025. 

Pflegereform 2024 - Belastungen werden begrenzt 

Durch die Pflegereform 2024 wird die häusliche Pflege gestärkt. Der überwiegende Teil der Menschen mit einem Pflegegrad wird hier durch Angehörige und nahestehende Personen versorgt. In vielen Fällen unterstützen Pflegedienste und weitere Dienstleister bei der Versorgung.  

Was ändert sich?

  • zum 01. Januar 2024 wird das Pflegegeld um 5% erhöht 

  • bei der Inanspruchnahme des Pflegeunterstützungsgeldes entfällt die bislang geltende Voraussetzung von einmalig zehn Arbeitstagen je pflegebedürftiger Person 

  • Gemeinsamer Jahresbetrag: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden ab dem 01. Juli 2025 in einen gemeinsamen Gesamtleistungsbetrag zusammengefasst -> bis zu 3539 Euro. Ab diesem Zeitpunkt entfällt auch die bisherige Vorpflegezeit von sechs Monaten. Sofern ab dem 01.07.2025 die Voraussetzungen für den Pflegegrad 2 vorliegen, kann der Gesamtleistungsbetrag sofort genutzt werden.

  • Familien mit Kindern bis zum 25. Lebensjahr (Pflegegrad 4 und 5) können den gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von 3539 Euro bereits ab dem 01. Januar 2024 in Anspruch nehmen 

  • Die Möglichkeit zur Mitaufnahme pflegender Angehöriger beim Zugang zu stationärer Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen wird erweitert.

  • Erhöhung der Zuschläge für Versicherte in vollstationären Pflegeeinrichtungen (§43c SGB XI)  

Die Teams von mobicare helfen Ihnen gern bei der Auswahl geeigneter Entlastungs- und Unterstützungsangebote, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Gemeinsam erstellen wir einen auf die persönlichen Erfordernisse zugeschnittenen Versorgungsplan.

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