Sie versorgen einen Angehörigen oder nahestehende Person? Dann sollten Sie sich die folgenden Fragen in Ruhe durchlesen. Wenn Sie drei Fragen mit "ja" beantworten können, dann sollten Sie sich von uns beraten lassen.
Und zu guter Letzt:
Was können wir für Sie tun?
Unsere erfahrenen und speziell ausgebildeten Pflegefach- und Gesundheitsberater/Innenberater wissen um die Themen, die Betroffene und Angehörige beschäftigen und wie hilfreich professionelle Beratung ist, die mobicare durch die Zusammenarbeit mit vielen Pflegekassen kostenlos anbietet. Unabhängig davon, ob der oder die Betroffene gesetzlich oder privat versichert ist.
Individuelle Schulung
Die Übernahme der pflegerischen Versorgung eines Angehörigen ist mit vielen Fragen und Problemen verbunden. Häufig ist unklar, wie die vielleicht notwendige Mithilfe bei der Versorgung geregelt wird. Der Umgang mit Ausstattungsgegenständen wie Pflegebett, Patientenlifter und Hilfsmitteln ist zu erklären. Es können aber auch ganz individuelle pflegepraktische Fragen sein, für die wir mit Ihnen zusammen Lösungen finden.
Ziel ist es, Angehörigen ihren pflegerischen Alltag in der häuslichen Umgebung zu erleichtern. Dafür bieten unsere individuellen Schulungen konkret und direkt Hilfe und Unterstützung.
Überleitungspflege
Befindet sich ein Angehöriger im Krankenhaus und ist anschließend voraussichtlich pflegebedürftig, bereitet mobicare bereits vor der Entlassung aus dem Krankenhaus die häusliche Versorgung vor. Notwendige Anpassungen der häuslichen Situation oder die Beschaffung von Hilfsmitteln übernehmen unsere Pflegeberater. Auch diese Leistung ist für Sie kostenfrei!
Kurse entlasten und unterstützen Angehörige
Gemeinsam mit den Pflegekassen, die die Kosten übernehmen, bietet mobicare Angehörigen Kurse zu folgenden Themen:
Ziel ist es, den Angehörigen ihren pflegerischen Alltag in häuslicher Umgebung zu erleichtern und mögliche Probleme bereits im Vorfeld zu erkennen. Gesprächen mit anderen Pflegenden und unseren kompetenten Mitarbeitern bieten Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und Erweitern die vorhandenen Kenntnisse.
Wenn die pflegerische Versorgung durch Angehörige oder selbstbeschaffte Pflegepersonen erfolgt, ist ein Beratungsbesuch gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI bei Pflegegrade 2 und 3 – ½ jährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 – ¼ jährlich nachzuweisen. Die Kosten hierfür werden von der Pflegekasse getragen.