Spruch des Tages

 >>Wer keinen Mut zum Träumen hat, hat keine Kraft zum Kämpfen<<
 unbekannter Verfasser

 

Infos zur Pflegeversicherung
Beitragsinhalt
Infos zur Pflegeversicherung
Wie erhalten Sie Leistungen
Die 3 Pflegestufen
Finanzierung von Pflegemitteln
Kurzzeit und Verhinderungspflege
Pflegeleistungsergänzungsgesetz
Tages- und Nachtpflege
Soziale Absicherung der Pflegeperson
Was leistet die Unfallversicherung
Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wurde als fünfte Säule der Sozialversicherung, nach Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung eingeführt. Es wurde mit ihr für gesamte Bevölkerung eine Basisversorgung für den Pflegefall geschaffen. Durch die Pflegeversicherung soll die Situation der Pflegebedürftigen zu Hause und in Pflegeeinrichtungen verbessert werden. Die Belastung der pflegenden Angehörigen soll gemildert werden, um die Bereitschaft zur häuslichen Pflege zu fördern.

Da alle Bürgerinnen und Bürger von dem Risiko der Pflegebedürftigkeit betroffen sind, sind auch alle bei einer Pflegekasse pflichtversichert:
Sind sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, sind sie auch bei der hier eingerichteten Pflegekasse versichert.
Als freiwillig Versicherter in einer gesetzlichen Krankenkasse haben sie die Wahl zwischen der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung.
Weil jeder gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit abgesichert sein soll, müssen auch privat Krankenversicherte eine private Pflegeversicherung abschließen.



 

Kombinationsleistung - was ist das?

Nimmt der Pflegebedürftige die ihm nach § 36 Abs. 3 und 4 zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld weiter>>