Spruch des Tages

 >>Wer keinen Mut zum Träumen hat, hat keine Kraft zum Kämpfen<<
 unbekannter Verfasser

 

Informationen zur Grundpflege

Unsere examinierten Mitarbeiter unterstützen Sie ganz nach Ihren individuellen Wünschen bei der täglichen Pflege. Sofern Sie bereits in eine Pflegestufe der Pflegeversicherung einstuft sind, stehen Ihnen vielfältige von der Pflegeversicherung finanzierte Leistungen zu. Aus einem von den Pflegekassen festgelegten Leistungskatalog wählen Sie die Verrichtungen aus, die wir bei Ihnen erbringen sollen. Wünschen Sie von der Pflegeversicherung nicht abdeckte Leistungen, können Sie sie selbstverständlich trotzdem bei uns beauftragen.

Transparenz ist uns wichtig. So erhalten Sie bei uns ausführliche und verständliche Informationen über das Leistungsangebot, die Finanzierung der Pflege und das Abrechnungsverfahren. Nachdem Sie von uns einen Kostenvoranschlag erhalten haben, schließen wir auf Basis der ausgewählten Leistungen einen Pflegevertrag mit Ihnen. Diese gesetzliche Vorgabe schlüsselt allen Beteiligten noch einmal deutlich auf, welche Kosten entstehen. Ergeben sich in Laufe der Versorgung Änderungen, wird der Vertrag selbstverständlich entsprechend angepasst.

Ein Auszug aus unserem Leistungsangebot:

Körperpflege
Ganzwaschung, Teilwaschung, Flüssigkeits- Nahrungsaufnahme, Sondenernährung, Lagern/Betten, Mobilisation, Nagelpflege, Rasur, Mund- und Zahnpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden, Mundpflege, Zahn- und Prothesenpflege

Mobilität
Hilfe beim Aufsuchen- und Verlassen des Bettes, Hilfe beim Gehen und Stehen, Begleitung zu Arztbesuchen, Aktive und passive Bewegungsübungen

Ernährung
Mundgerechte Zubereitung der Nahrung, Darreichen von Speisen und Getränken, Darreichen von Sondenkost

Vorbeigende Maßnahmen
Dekubitus, Thrombose, Kontrakturen, Pneumonie (Lungenentzündung), Obstipation (Verstopfung), Soor / Parotitis, uva.

 

Kombinationsleistung - was ist das?

Nimmt der Pflegebedürftige die ihm nach § 36 Abs. 3 und 4 zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld weiter>>