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Sofern medizinische Leistungen der Behandlungspflege erforderlich sind, werden diese in der Regel vom behandelnden Arzt/Ärztin verordnet und nach Genehmigung durch die Krankenkasse finanziert. Für die Bereiche Diabetes mellitus, Wundversorgung und Wachkoma haben unsere Mitarbeiter/Innen spezielle Zusatzqualifikationen erworben. Leistungen der Behandlungspflege sind z.B.: Selbstverständlich erbringen wir die Leistungen auch, wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.
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